Versicherte oder Angehörige, die in Folge ihrer Krankheit oder ihres Gebrechens nicht in der Lage sind, für die Inanspruchnahme der notwendigen Behandlungen, Untersuchungen, der Zahnbehandlung oder des Zahnersatzes ein öffentliches Verkehrsmittel (auch nicht mit einer Begleitperson) zu benützen, deren Zustand aber nicht einen Transport ausschließlich mit einem Krankentransportwagen erfordert, haben die Möglichkeit, sich mit einem Vertragsfahrtendienst der Österreichischen Gesundheitskasse befördern zu lassen.
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